Es ist leider Realität, das die meisten Menschen hierzulande den Islâm für eine frauenfeindliche Religion halten.
Realität ist demnach auch, das keiner wirklich verstanden hat, was denn überhaupt "frauenfeindlich" sein soll.
Der Islâm ehrt die Frau, denn in der Zeit vor dem Islâm hatten die Frauen nicht mehr Rechte gehabt als ein Tier, mit dem Islâm änderte sich diese Ungerechtigkeit.
´Die Stellung der Frau im Islam ist ein häufig diskutiertes Thema in
Deutschland. Dabei wird meist behauptet, in Europa und den USA seien die
Geschlechter gleichgestellt, die Frau in der islamischen Welt jedoch
unterdrückt. Die Wahrheit ist jedoch sehr viel komplizierter: Zwischen
liberalen und konservativen Islamgelehrten bestehen große
Meinungsverschiedenheiten, und was die Gläubigen in aller Welt
praktizieren, ist noch einmal höchst unterschiedlich.
Islamisches Grundprinzip ist, dass Mann und Frau vor Gott gleich viel
wert sind, d.h. keiner hat aufgrund seines Geschlechts eine bessere
Chance auf das Paradies (z.B. Sure 3, Vers 195). Folglich obliegen
beiden dieselben gottesdienstlichen Pflichten (Gebet, Almosen, Fasten
und Pilgerfahrt), wobei die Frau in Zeiten der Schwangerschaft und
Menstruation Erleichterung erfährt.
Aus der Gleichwertigkeit von Mann und Frau folgt jedoch keineswegs die
rechtliche Gleichstellung. Der Islam schreibt den Geschlechtern aufgrund
ihrer verschiedenen körperlichen Eigenschaften unterschiedliche Talente
und dementsprechend Aufgaben zu, woraus sich wiederum Rechte und
Pflichten ableiten.
Was manchem Nichtmuslim in der westlichen Welt als Diskriminierung
erscheint, begreifen Muslime häufig als besondere Wertschätzung der
Frau. In der vorislamischen Zeit hatten Frauen auf der arabischen
Halbinsel eine sozial niedrigere Stellung als Männer inne. Besonders
grauenvoll war die Tötung von Mädchen als ungewollte Nachkommen. Vor
allem liberale, emanzipierte Muslimas und Muslime betonen heute, dass
der Prophet Muhammad den Frauen nicht nur überhaupt erstmals Rechte
verlieh, sondern sie darüber hinaus zu wirtschaftlich eigenständigen und
politisch aktiven Persönlichkeiten erhob. Sie verweisen dabei auf die
frühe islamische Geschichte, in der Frauen eine wichtige Rolle spielten:
Khadidscha, die erste Ehefrau des Propheten, konvertierte gegen den
Widerstand der Mekkaner zum Islam. Sie war eine stolze und vermögende
Kauffrau in Mekka, für die Muhammad, bevor er sie ehelichte, als
Angestellter arbeitete. Und die dritte Ehefrau Muhammads, die junge
Aischa, führte Schlachten an und war nach seinem Tod eine gefragte
Gelehrte.
Mann und Frau haben islamrechtlich die freie Entscheidung bei der Wahl
ihres Ehepartners, in der Praxis kommt es jedoch vielerorts zu
Eheschließungen gegen den Willen der Frau. Während der Mann im Islam bis
zu vier Frauen ehelichen darf – vorausgesetzt es ist ihm möglich, alle
gleich gut zu versorgen und zu behandeln – kann die Frau nur einen
Ehemann haben, auch wenn sie sich finanziell mehrere leisten könnte.
Diese Regelung gilt als deutliche Verbesserung gegenüber der
vorislamischen Zeit, in der der Mann unbegrenzt viele Frauen haben
durfte. Durch die Vielehe soll gesichert sein, dass alle Frauen in der
Gesellschaft unter männlichen Schutz genommen werden. Praktiziert wird
die Vielehe jedoch heute nur noch selten.
Nach dem traditionellen Rollenverständnis hat der Mann seine Frau und
die Kinder finanziell zu versorgen, während die Frau für die Familie und
den Haushalt da ist. Kommt er seinen Pflichten als Ehemann nicht nach –
darunter fallen Fleiß bei der Arbeit, religiöser Glaube, eine gute
Behandlung und sexuelle Befriedigung – kann sie sich vor einem Gericht
von ihm scheiden lassen. Der Mann hingegen kann sich von seiner Ehefrau
durch wenige Sätze, die er vor Zeugen wiederholt, trennen.
Heftige Diskussionen in Bezug auf den Umgang des Mannes mit seiner
Ehefrau hat der vielbeachtete Vers 34 der 4. Sure erregt. Hierin heißt
es zunächst: „Die Männer stehen den Frauen vor, weil Gott die einen vor
den anderen ausgezeichnet hat (…).“ Konservative Muslime lesen daraus,
dass der Mann mehr geistige und körperliche Fähigkeiten als die Frau
besitzt und er daher in der Ehe über die Frau nicht nur bestimmen darf,
sondern muss. Weiter heißt es in dem Vers: „Die rechtschaffenen Frauen
sind gehorsam (…).“ Da an dieser Stelle nicht näher erläutert wird, wem
die Frau gegenüber „gehorsam“ zu sein hat, üben sich die Gelehrten in
der Interpretation: Die einen nennen Gott, die anderen den Ehemann.
Kontrovers ist jedoch vor allem der letzte Teil des Verses: „Die, deren
Widersetzlichkeit ihr fürchtet, die ermahnt, meidet in den Betten und
schlagt!“ Das Verb „schlagen“ wird von den Gelehrten unterschiedlich
verstanden, auch in deutschen Koranausgaben finden sich hier
verschiedene Übersetzungen. Die Gelehrten verweisen darauf, dass
Muhammad seine eigenen Ehefrauen nie geschlagen habe. Sie betonen, dass
das Schlagen der Frau nur in einer Ausnahmesituation erlaubt und damit
in der Regel verboten sei. Keinesfalls dürfe sie jedoch zurückschlagen,
so die Gelehrten. Uneinigkeit besteht darüber, ab wann die im Koran
beschriebene „Widersetzlichkeit“ der Frau beginnt: Mit der Beleidigung
und Bloßstellung des Ehemanns, der Verweigerung des Beischlafs mit ihm,
der Aufnahme eines Berufs gegen seinen Willen?
Die Islamgelehrten haben in den letzten Jahrhunderten weitere Punkte in
der islamischen Rechtspraxis entwickelt, die tatsächlich oder scheinbar
eine Benachteiligung der Frau festschreiben. Ein erstes Beispiel ist das
Erbrecht: Beim Tod von Mutter oder Vater erbt die Schwester nur die
Hälfte des Anteils des Bruders. Begründet wird dies damit, dass der Mann
seine Einnahmen zum Lebensunterhalt der eigenen Familie aufwenden muss,
die Frau jedoch keinerlei finanzielle Verpflichtungen gegenüber anderen
hat und damit alles, was sie erwirbt, ihr eigen nennen darf.
Ungleichheit besteht auch in der Zeugenschaft vor Gericht. So zählt die
Aussage eines Mannes in einigen Fällen doppelt so viel wie die einer
Frau. Dies wird mit dem Schutz des Angeklagten und der Schonung der Frau
begründet, denn diese sei aufgrund ihrer körperlichen Belastungen durch
Menstruation und Schwangerschaft sowie ihrer Unerfahrenheit in
öffentlichen Angelegenheiten eventuell in einer solchen Situation
überfordert.
Auch einige Berufe sind Frauen nach Auffassung der meisten Gelehrten
verwehrt. Zwar kann eine Frau Theologin und Rechtsgelehrte werden und
anschließend als Mufti (arabisch: Rechtsgutachter) arbeiten, das Amt der
Richterin darf sie jedoch nicht bekleiden. Ausgeschlossen ist auch die
Position des Staatsoberhaupts, da dieses nach islamischem Verständnis
gleichzeitig Imam (arabisch: Vorbeter) ist. Eine Frau kann jedoch nur
Vorbeterin für Frauen sein. Auch aufgrund ihrer körperlichen
Verfasstheit wird die Frau für solch ein wichtiges Amt als ungeeignet
empfunden.
Lokale Traditionen schufen viele weitere Einschränkungen für die Frauen.
Sie werden teils von konservativen Islamgelehrten übernommen und heute
von ihnen durch Fernsehen und Internet als gut und richtig in der Welt
verbreitet – auch wenn es für sie gar keine oder nur schwache
islamrechtliche Belege gibt. Ihre Stimmen sind häufig lauter als die der
liberalen Gelehrten, die auch nicht verhindern können, dass die
mancherorts eingeführte und akzeptierte sehr strenge
Geschlechtertrennung die Beteiligung von Frauen am öffentlichen Leben
verhindert.
Tatsächlich stehen den meisten Negativbeispielen und Problemen, die es
zweifelsohne gibt, jedoch auch viele andere bemerkenswerte Fakten
gegenüber. Emanzipierte muslimische Frauen und Männer – in Europa, den
USA und Australien wie auch in der islamischen Welt – verteidigen die
Selbstbestimmung der Frau in den Bereichen Familie, Bildung und Beruf.
So gab und gibt es vereinzelt Muslimas, die hohe politische Ämter auch
in streng islamischen Ländern inne hatten und haben. Am berühmtesten ist
Benazir Bhutto (1953-2007), die von 1988 bis 1990 und von 1993 bis 1996
Premierministerin von Pakistan war. Der Iran weist nach Angaben der
UNESCO mit 65 Prozent den höchsten Anteil an weiblichen Studierenden
weltweit auf. Auch setzen sich muslimische Frauen in aller Welt mutig
für die Durchsetzung der Menschenrechte ein und werden dafür
mittlerweile auch international ausgezeichnet, beispielsweise die
Jemenitin Tawakkul Karman, die 2011 unter anderem für ihr Engagement
gegen die Kinderehe als erste Frau aus dem arabischen Raum überhaupt den
Friedensnobelpreis erhielt.
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